Datenschutz gilt auch beim KI-Einsatz
Der EDÖB erläutert, dass das Schweizer Datenschutzgesetz auch für KI-gestützte Bearbeitung von Personendaten gilt. Welche Massnahmen nötig sind, hängt von Daten, Zweck und Dienst ab; eine Business-Lizenz allein bestätigt keine Konformität.





